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Wertsteigerung - Aktie

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Aktieninhabers an einer Aktiengesellschaft in einem Aktienzertifikat verbrieft.

Der Aktionär wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dadurch Mitinhaber des Gesellschaftsbesitzs.

Die folgenden Artikel behandeln die Aktien deutscher Großunternehmen.

Die Rechte, über welche Sie als Aktionär einer fremdländischen Aktiengesellschaft verfügen, reglementieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Staates.

Anteilseigner ist Mitbesitzer - nicht Kreditgeber

Als Inhaber einer Aktie sind Sie nicht - wie bei einem verzinslichen Wertpapier - Geldgeber, statt dessen Mitinhaber der Firma, welche die Aktien ausgibt. Daraus folgen zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, allerdings ebenfalls Pflichten.

Darunter ist vor allem die Obliegenheit zur Leistung der Einlage auf das Gesellschaftskapital zu erkennen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennwert plus ggf. ein Aufpreis (Aufschlag), limitiert. Nebenobliegenheiten sind bei definitiven Aktienarten möglich; sie müssen somit in der Aktienurkunde im Einzelnen benannt werden.

Erträge: Dividenden und Wertsteigerungen

Die Aktie bietet dem Investor zweierlei Profitquellen: zum einen Dividendenausschüttungen, zum anderen Börsennotierungsgewinne. Die Aktie ist aber ein Fährnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungsprofite noch - in der Regel - Dividenden gewährleistet werden. Erfolgt indes eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen im Allgemeinen ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Ausformungsmöglichkeiten existieren für die in Umlauf bringende Institution vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Visualisierung des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) wie noch bezüglich der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die detaillierte Ausarbeitung betreffend der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und limitier ggf. die jederzeitige freie Verhandelbarkeit des Wertpapiers (Ersetzbarkeit) ein.

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