Marktpartner können in drei Gattungen klassifiziert werden
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Marktpartner können in drei Gattungen klassifiziert werden. Es sind diese solche Personen oder Einsatzgruppen, die als Partner der Unternehmung mit ihr in kommerzieller Relation stehen:
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Werktätige
Zulieferer
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Mitbewerber
Als Mitbewerber in engerem Sinngehalt gelten all jene Unternehmen, die Elaborate zur Deckung desselben Bedürfnisses entbieten. Die Erzeugnisse haben gleichartige Funktionalitäten oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller geradlinig mit anderen Produzenten von Autos.
Wettbewerber im weiteren Sinn treten vornehmlich auf, wenn es bei dem zu deckenden Bedarf um die Zufriedenstellung von Wünschen geht, die im Segment des Repräsentations-, Bildungs-, Rekonvaleszenzs- und Wertstrebens liegen. So gesehen wetteifern der Besuch von Feinschmeckerlokalen, die Beschaffung schnittiger Kleidung, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man an diesem Punkt von „ totaler Konkurrenz".
Die Öffentlichkeit
Die Einbettung der Unternehmung in einen gesellschaftlichen Relationsrahmen bringt Wechselbeziehungen zu Instituten wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Kommunen usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzunterstützer
Als Absatzgehilfen werden Funktionsträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Kontakten zwischen den einzelnen Beteiligten und am störungsfreien Durchfluss der Produkte im Austeilungsprozess beteiligt sind. Als Exempel für Absatzunterstützer sind zu erwähnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Makler), Frachtführer, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Demoskopieorganisationen.
Agenten
Hierzu zählen der Kommerz und die sog. mittelbaren Agenten wie Ärzte (in der Pharmazeutische Branche), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.
Bedarfsträger (Abnehmer und Nutzer)