Kapitalanlagefonds werden in der BRD von inländischen und ausländischen Investitiongesellschaften angeboten:
Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
Werden bestimmt durch das Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts benötigen sie einer Genehmigung mittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche ferner die Befolgung der legalen Richtlinien und der Vertragsbedingungen kontrolliert.