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Investmentgesellschaften und Kapitalanlagefonds

Kapitalanlagefonds werden in der BRD von inländischen und ausländischen Investitiongesellschaften angeboten:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

Werden bestimmt durch das Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts benötigen sie einer Genehmigung mittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche ferner die Befolgung der legalen Richtlinien und der Vertragsbedingungen kontrolliert.

Investmentgesellschaften werden meist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgeübt; möglich ist ebenfalls die Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Trennung von eigenem Kapital und Sondervermögen: Falls Sie als Investor Investmentanteilscheine einer deutschen Investmentgesellschaft erkaufen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Geldanlagegesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Sondervermögen (Kapitalanlagefonds) zugeführt, das von der Kapitalanlageorganisation verwaltet wird.

Das Sondervermögen soll vom eigenen Besitz der Gesellschaft separat gehalten werden und haftet keineswegs für Außenstände der Investmentgesellschaft. Diese strikte Distinktion dient im Besonderen der Sicherheit der Investoren vor Verlust ihrer Gelder vermöge Forderungen Drittplatzierter gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.

Investmentaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Anschaffung von Aktien von Investmentaktiengesellschaften. Satzungsentsprechend festgelegter Unternehmensgegenstand solcher Gesellschaften ist die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens gemäß der Prämisse der Fährnismischung. Gleichfalls für sie hat Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Kapitalanlagegesellschaften

Können wie deutsche Investmentgesellschaften organisiert sein (zum Beispiel Tochterfirmen deutscher Kreditinstitute in Luxemburg). Es sind gleichwohl oft ebenfalls andere Formen alltäglich. Zufolge des Herkunftslandes können große Differenzen in der legalen Grundlage und der Befugniskonstruktion existieren.

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