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Aktienanordnungen

In der BRD gibt es die Nominalwertaktie und die Stückaktie. Eine deutsche Aktiengesellschaft kann keineswegs beiderlei Aktien anordnungen, stattdessen entweder lediglich Nennwertaktien oder

lediglich Stückaktien in Umlauf bringen.

Nominalwertaktien

Der Nennwert der Aktie ist eine arithmetische Größe, die die Höhe des Teilbetrags am Gesellschaftskapital der Aktiengesellschaft darstellt. Der Nominalwert lautet auf einen festen Geldbetrag. In der Bundesrepublik Deutschland lautet der Nennwert auf 1 € oder ein Mehrfaches davon. Die Multiplikation der Nominalwerte mit der Anzahl der aufgelegten Aktien ergibt das in der Satzung determinierte Grundkapital der AG. Der Beteiligungsteilbetrag des einzelnen Teilhabers entspricht dem Teilbetrag der von ihm gehaltenen Gesamtheit seiner Aktiennominalwerte im Größenverhältnis zu den vollständigen Nominalwerten (Grundkapital).

Stückaktien

Obendrein, eine Stückaktie versinnbildlicht einen festgelegten Anteil des in der Satzung festgelegten Gesellschaftskapitals. Im Unterschied zur Nennwertaktie wird der Anteil indes bei weitem nicht in einem Kapitalbetrag ausgedrückt; die Aktienurkunden lauten vielmehr auf eine definite Stückzahl von Aktien, zum Beispiel 10 oder 1000 Stück Aktien. Die Teilnahme quote des einzelnen Aktionärs und im Zuge dessen der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Bezug der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der generell herausgegebenen Aktienstückzahl. Der auf die einzelne Aktie ausmachende anteilige Betrag des Grundkapitals muss wenigstens 1 € betragen.

Nennwertaktien und Stückaktien sind alleinig alternative Möglichkeiten, das Teilhabeverhältnis am Gesellschaftskapital der Gesellschaft auszudrücken. Beschließt die Hauptversammlung einer Gesellschaft den Wechsel von der einen zur anderen Aktiengestalt, so entspringen finanziell und wertmäßig keine Unterschiede, solange die in der Satzung determinierte Stückzahl der herausgegebenen Aktien und das Grundkapital unverändert bleiben.

Für die Vermögensdisposition in Aktien ist unbeträchtlich, in wie weit es sich um eine Nominalwertaktie oder eine Stückaktie handelt. Die Kursnotierung der Aktie steht infolgedessen in keinem Verhältnis. Er weicht außerdem wiederholend vom Nennwert ab. Der Börsenkurswert einer Aktie formt sich aus Angebot und Nachfrage und symbolisiert auch die Zunahme und Reduktion im Vermögen der Aktiengesellschaft.

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