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Rechtsformen von Aktiengesellschaften und Investitionsfonds

Investmentfonds werden in Deutschland von inländischen und landfremden Kapitalanlagegesellschaften angeboten:

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften

(Kapitalanlagegesellschaften)

Investmentgesetz (InvG). Zur Aufnahme des Geschäfts bedürfen sie einer Autorisation mittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche auch die Einhaltung der rechtmäßigen Verordnungen und der Kontraktbedingungen überwacht.

Investitionsgesellschaften werden zumeist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben; realisierbar ist auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Separation von eigenem Vermögen und Sondervermögen: Wenn Sie als Geldgeber Investmentanteilscheine einer deutschen Investitionsgesellschaft erringen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investitionsgesellschaft, stattdessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Investitionfonds) zugeführt, das von der Geldanlagegesellschaft verwaltet wird.

Das Sondervermögen soll vom eigenen Vermögen der Gesellschaft einzeln gehalten werden und haftet keineswegs für Verbindlichkeiten der Investitionsgesellschaft. Diese strikte Distinktion dient im Besonderen der Protektion der Finanziers vor Verlust ihrer Gelder mittels Forderungen Dritter gegenüber der Geldanlagegesellschaft.

Geldanlageaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Akquisition von Aktien von Investitionsaktiengesellschaften. Satzungsgetreu vereinbarter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens nach der Norm der Risikomischung. Auch für sie besitzt Investmentgesetz Gültigkeit.

Ausländische Kapitalanlagegesellschaften

können wie deutsche Kapitalanlagegesellschaften organisiert sein (wie Tochterfirmen deutscher Kreditinstitute in Luxemburg). Es sind aber häufig auch andere Formen verbreitet. Gemäß des Herkunftslandes mögen große Unterschiede in der gesetzlichen Ausgangsebene und der Autorisationskonstruktion bestehen.

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