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Fonds und Investmentgesetze

"Fonds" sind rundum verallgemeinernd gesprochen Eigentum zur kollektiven Disposition.

Legal und kommerziell mögen selbige Fonds sehr voneinander

abweichend gestaltet sein. So können sich z. B. Anleger zu Personengesellschaften, etwa einer KG, zusammenschließen, um kollektiv mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln dezidierte Objekte zu kaufen bzw. zu erzeugen.

Gemäß dem Fondsobjekt spricht man darauffolgend zum Beispiel von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Filmsondervermögen.

Verschieden gestaltet sind die so genannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regulierungen des Investmentgesetzes gelten.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalanlagefirma oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Investoren, um sie in Anlehnung an der Maxime der Fährnismischung in verschiedenen Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Ableitungsinstrumenten, Grundeigentum) anzulegen und fachgerecht zu führen.

"Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist hierdurch der Begriff für die Vielfalt der von Anlegern eingezahlten Gelder und der dazu erkauften Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen beurkundet. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Eigentum des Investmentfonds bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des kompletten Fondsvermögens (dem so genannten Inventarwert), aufgeteiltt durch die Zahl der emittierten Anteilscheine. Die Partizipation an einem Investmentsondervermögens hat angesichts dessen für Sie Merkmale eines fachkundig gemanagten Depots.

Über die gegenständliche Investmentpolitik des einzelnen Fonds geben die jeweiligen Verkaufsbroschüren und die Vertragsbedingungen verbindliche Auskunft.

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