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Die Umtauschanleihen und Zins-Optionsanleihe

Umtauschanleihen

Umtauschanleihen (weiters exchangeable bonds benannt) sind Schuldverschreibungen, welche dem Eigner das Recht zugestehen,

die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Investor erhält insofern nicht Aktien der Unternehmung, die die Schuldverschreibung emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"

Tradierte Optionsanleihen walten gleichermaßen wie Wandelschuldverschreibungen: Auch sie beinhalten ein Recht, üblicherweise zum Bezug von Aktien, freilich nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Wertpapiere, die dem Geldgeber das Recht zur Akquisition von Aktien oder ebenso anderen vertretbaren (handelbaren) Anlagegegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein garantieren.

Dieser Optionsschein kann unumschränkt gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Ausgabe des Optionsscheins zu vorab determinierten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann auch ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe an sich wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Tilgung bestehen.

Im Kontext einer Optionsanleihe kann es von daher bis zu drei verschiedenartige Kursnotierungen geben: nämlich jeweils einen Kurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls lediglich auf Aktien, stattdessen auch auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Auswahlmöglichkeit auf Schuldverschreibungen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsobligation.

Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine bestimmte übrige Schuldverschreibung zu einem festgelegten Börsenkurs zu erstehen (Call) bzw. zu veräußern (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines dezidierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Wechselkurs.

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