Zahlungsunfähige Märkte - Komplikationen bei Wertpapieren

Variabilität

Die Kurse von Anteilscheinen weisen im Zeitintervall Volatilitäten auf. Das Maß der Schwankungen innert einer bestimmten Zeitspanne wird als Unbeständigkeit bezeichnet. Die Bewertung der Wandelbarkeit erfolgt anhand historischer Daten nach bestimmten statistischen Methoden.

Je höher die Variabilität eines Wertpapiers ist, desto intensiver schlägt der Kurs nach oben und unten aus.

Die Vermögensdisposition in Handelspapieren mit einer hohen Variabilität ist letztendlich risikobehafteter, da sie ein höheres Defizitpotenzial mit sich bringt.

Liquiditätsfährnis

Die Zahlungsfähigkeit einer Kapitalanlage beschreibt die Möglichkeit für den Anleger, seine Vermögenswerte konstant zu marktgerechten Preisen zu verkaufen. Das ist in der Regel dann der Fall, sowie ein Finanzier seine Wertpapiere liquidieren kann, ohne dass schon ein normal großer Salesauftrag zu spürbaren Börsennotierungsschwankungen führt und lediglich auf signifikant niedrigerem Börsennotierungsniveau abgewickelt werden kann.

Generell sind Umfang und Tiefe eines Marktes entscheidend für geschwinde und einfache Anteilscheintransaktionen: Ein Markt hält Tiefe, falls allerlei offene Absatzaufträge zu Preisen direkt über dem dominierenden Preis im Markt vorliegend sind und vice versa eine große Anzahl offene Kaufaufträge zu Preisen direkt unter dem aktuellen Kursniveau. Als weit mag ein Markt benannt werden, wenn diese Aufträge nicht lediglich abundant sind, stattdessen sich unabhängig davon auf hohe Handelsquantität in Beziehung stehen.

Angebots- und nachfrageabhängige Zahlungsunfähigkeit

Für Komplikationen beim Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren können enge und zahlungsunfähige Märkte verantwortlich sein. In vielen Fällen passieren tagelang Notationen an der Aktienbörse, ohne dass Umsätze stattfinden.

Für selbige Wertpapiere existiert zu einer bestimmten Quotation lediglich Angebot (Briefbörsennotierung) oder allein Nachfrage (Geldkurs). Unter solchen Umständen ist die Realisierung eines Erwerbs- oder eines Verkaufsauftrages nicht direkt, nur in Teilen (Teilabarbeitung) oder allein zu unguten Bedingungen möglich. Weiters mögen hieraus höhere Vollzugskosten hervortreten.