Tradierte Optionsanleihen wie Wandelanleihen

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenfalls exchangeable bonds benannt) sind Anleihen, die dem Eigentümer das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen.

Der Anleger erhält demnach nicht Aktien der Organisation, die die Obligation emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"
Tradierte Optionsanleihen funktionieren entsprechend wie Wandelanleihen: Auch sie inkludieren ein Recht, üblicherweise zum Bezug von Aktien, indes nicht alternativ, stattdessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Anteilscheine, die dem Investor das Recht zur Beschaffung von Aktien oder zudem anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Anlagengegenständen in einem von der Schuldverschreibung abtrennbaren Optionsschein garantieren. Der Optionsschein kann eigenständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu zuvor festgesetzten Konditionen beziehen; anstatt der Belieferung kann außerdem ein Barausgleich designiert sein. Die Optionsanleihe an sich wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Kontext einer Optionsanleihe mag es von daher bis zu drei verschiedene Quotationen geben: mithin jeweils einen Kurs für die Schuldverschreibung mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich nicht nur auf Aktien, statt dessen auch auf andere Basisobjekte beziehen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Aussicht auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsanleihe. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine ausdrückliche übrige Obligation zu einem festgelegten Börsenkurs zu erkaufen (Call) bzw. zu liquidieren (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsanleihen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines determinierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.