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Leistungsstrom (Sachgüter und Dienstleistungen) Geldstrom

Dem Leistungsstrom (Sachgüter und Dienstleistungen) steht ein Geldstrom gegenüber. Ferner bestehen zwischen Unternehmung und Markt Informationsströme,

die die Vollständigkeit jener Betriebsamkeiten einbeziehen, die mit der Förderung, Verarbeitung und Übertragung zweckgerichteter Informationen zu tun haben.

Unter Zugrundelegung differenzierender Kriterien lassen sich verschiedenartige Marktarten trennen:
(1)    Entsprechend dem Einlass zu den Märkten:
a)    offener Handelsplatz
b)    geschlossener Absatzmarkt

Geschlossene Märkte sind überwiegend Ausdruck einer Zumessung (mengenmäßige Deckelung des Angebots) und/oder einer Autorisation (z.B. Gaststätten-, Taxibetriebe).

(2)    Gemäß der Angebots- und Nachfragequalität:
In der volkswirtschaftlichen Marktformenlehre wird im Hinblick auf der Zahl der am Absatzgebiet beteiligten Provider und Nachfrager unterschieden nach
a) Alleinstellung am Markt    b) Oligopol     c) Polypol

(3)    Gemäß geografischen Perspektiven:
a)    lokaler Absatzgebiet
b)    regionaler Markt
c)    nationaler Umschlagplatz
d)    internationaler Umschlagplatz

(4)    Nach der Magnitude der Institutionalisierung des Absatzgebietes:
a)    organisierte Absatzgebiete:
-    Märkte mit ortsanwesenden Produkten (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Auktionen)
—    Märkte, auf denen nach Modellen gehandelt wird (Börsen, Messen und Ausstellungen)
b)    nicht- arrangierte Marktplätze

(5)    Nach Kotler lassen sich die Umschlagplätze unter Zuhilfenahme folgender „vier W" definieren:

1.    Was wird auf dem Absatzgebiet gekauft? (Kaufobjekt)
2.    Warum wird auf dem Marktplatz gekauft? (Kaufanlässe, Einkaufsziele)
3.    Wer kauft? (Träger Kaufresolution)
4. Wie wird gekauft? (Kaufpraktiken, Kaufentscheidungshergang)

Je nach Manifestation dieser Besonderheiten sind vier wesentliche Umschlagplatzarten zu unterscheiden:
•    Konsumentenumschlagplatz (= Konsumgüterabsatzgebiet)
•    Produzentenhandelsplatz (= Investitions- und Produktionsgüterhandelsplatz )
•    Wiederverkäuferabsatzgebiet (Absatzmittler = Handel)
•    Absatzgebiet der öffentlichen Betriebe (öffentliche Verwaltung: Bund, Länder bzw. Verwaltungseinheite, Sektoren.)

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