Investition und Anlage - Risiken

Beurteilen Sie bei dem Geschäftsratschluss Ihre ökonomischen Verhältnisse darauf, inwiefern Sie zur Zahlung der Zinsen und bei Bedarf kurzzeitigen Rückzahlung des Kredits auch hernach in der

Lage sind, wenn an Stelle der erwarteten Gewinne Verluste vorfallen.

Im Einzelnen existieren insbesondere folgende Risiken:

Wandlung des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertverlust des Depots zufolge Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Bonitätsmitteln, um die Deckungsverknüpfung wiederherzustellen und weitere Kreditkosten zu bestreiten (namentlich Sollzinsen, welche anhand der beliehenen Papiere nicht besichert werden);

Veräusserung der Depotwerte mit Verlust, soweit Nachschuss nicht stattfindet oder nicht zureicht;

Verwendung des gesamten Depotbestands bei Pfandvaluta;

Verbindlichkeit zur Tilgung der Restschulden bei nicht ausreichender Rendite aus der Verwendung des Depots.

Auch bei einem Schuldverschreibungsdepot ist eine Beleihung mit Fährnissen für Sie gekoppelt: Vornehmlich bei langlaufenden Kreditbeanspruchung mag eine starke Erhöhung des Kapitalmarktabgabenniveaus zu Kursdefiziten führen, so dass die darlehengebende Kreditanstalt wegen Uberschreitung des Beleihungsgefüges sonstige Absicherung von Ihnen nachfordern mag. Falls Sie diese Absicherung nicht herbeiholen können, so ist das Geldhaus möglicherweise zu einem Absatz Ihrer Depotwerte angehalten.

Weiters mögen steuerliche Risiken auf eine Einlage einwirken: Besteuerung beim Investor

Als Finanzier, der auf Ausbeute und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Prozeduren Ihrer Geldanlage berücksichtigen. Schließlich ist der Nettoertrag für Sie von Relevanz, das heißt der Profit nach Abzug der Steuern.

Kapitalprofite sind einkommensteuerpflichtig. Erkundigen Sie sich, vor einer Investition, über die steuerliche Prozedur zu Ihrer vorgesehenen Anlage, und vergewissern Sie sich, ob diese Anlage darüber hinaus unter dieser individuellen Blickrichtung Ihren persönlichen Erwartungen zureichennd ist. Dazu ist Ihr Steuerberater wohl die korrekte Informationsquelle. Bitte respektieren Sie obendrein, dass die steuerliche Verfahrensweise bei Kursgewinnspann und Papiererträgen vom Gesetzgeber verändert werden kann.