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Aktie und Beteiligungsquote des einzelnen Teilhabers

In der Bundesrepublik gibt es die Nominalwertaktie und die Stückaktie. Eine deutsche AG darf nicht beiderartig Aktien formen, stattdessen entweder alleinig Nennwertaktien oder einzig Stückaktien

herausgeben.

Nominalwertaktien

Der Nominalwert der Aktie ist eine arithmetische Größenordnung, welche die Höhe des Anteils am Grundkapital der Aktiengesellschaft darstellt. Der Nennwert lautet auf einen starren Kapitalbetrag.

In der BRD lautet der Nennwert auf 1 € oder ein Mehrfaches davon. Die Multiplikation der Nominalwerte mit der Zahl der herausgegebenen Aktien ergibt das in der Satzung besiegelte Gesellschaftskapital der AG. Die Beteiligungsquote des einzelnen Teilhabers entspricht dem Größenverhältnis der von ihm gehaltenen Summe seiner Aktiennennwerte im Verhältnis zu den kompletten Nominalwerten (Grundkapital).

Stückaktien

Weiters, eine Stückaktie repräsentiert einen gewissen Teilbetrag des in der Satzung festgelegten Grundkapitals. Im Unterschied zur Nennwertaktie wird der Anteil aber keinesfalls in einem Geldbetrag ausgedrückt; die Aktienunterlagen lauten vielmehr auf eine definite Stückzahl von Aktien, zum Beispiel 10 oder 1000 Stück Aktien. Die Beteiligungs quote des einzelnen Anteilseigners und auf diese Weise der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der insgesamt in Umlauf gebrachten Aktienstückzahl. Der auf die einzelne Aktie ausmachende prozentuale Betrag des Grundkapitals muss mindestens 1 € ergeben.

Nennwertaktien und Stückaktien sind alleinig optionale Möglichkeiten, das Teilhabeverhältnis am Grundkapital der Gesellschaft auszudrücken. Entscheidet die Hauptversammlung einer Gesellschaft den Wechsel von der einen zur anderen Aktienform, so ergeben sich finanziell und wertmäßig keinerlei Unterschiede, solange die in der Satzung festgelegte Stückzahl der ausgestellten Aktien und das Grundkapital unmodifiziert bleiben.

Für die Vermögensanlage in Aktien ist bedeutungslos, in wie weit es sich um eine Nennwertaktie oder eine Stückaktie handelt. Der Wechselkurs der Aktie steht hierbei in keinem Verhältnis. Er weicht ferner wiederkehrend vom Nennwert ab. Der Börsennotierungwert einer Aktie gestaltet sich aus Angebot und Nachfrage und symbolisiert im Übrigen die Wertzuwachs und Minderung im Vermögen der Aktiengesellschaft.

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