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Stücknotierung-Zertifikat

Notation

Zertifikate werden gemäß der Ausgestaltung in Stück oder in V. H. abgefasst. Bei Stücknotierung können lediglich ganze Stücke

erworben werden. Ein Stück gleicht mehrheitlich 100 € (zur Ausgabe), teils ebenfalls 1.000 €.

Bei stück-dokumentierten Einzelaktienzertifikaten mag es ebenso stattfinden, dass der Preis zur Auflage des Zertifikats sich an der Börsennotierung der zugrunde liegenden Aktie ausgerichtet.

Einflussfaktoren des Ausgabepreises

Folgende Kriterien verändern die Determinierung des Ausgabepreises, die in den entsprechenden Produktbedingungen festgesetzt werden:

•    Wert des Basiswerts;

•    Geltung eventueller abgeleiteter Komponenten des Zertifikats, welche in den Produktbedingungen im Einzelnen reguliert sind;

•    Gewinnmarge: Aufpreis auf den arithmetischen Wert, welcher vom Emittent nach freiem Bewerten festgesetzt wird und im Besonderen Kosten für Strukturierung und Sales von Zertifikaten abdeckt;

•    ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder weitere Entgelte.

Schließlich kann die Bank auf den so entschiedenen Ausgabepreis des Weiteren ein Aufgeld berechnen.

Preisbedingende Faktoren im Verlauf der Ablaufzeit

Der Preis eines Zertifikats wird von der Weiterentwicklung des jeweiligen Basisergebnisses und der ausersehenen Beschaffenheit entschieden. Freilich gleichfalls alternative Aspekte wie die Wechselhaftigkeit, die Währung, Dividende/Ausschüttungen oder die Zinsentwicklung kommen in Frage.

Zu den Begebenheiten, auf deren Vorbedingung der Market Maker im Anschlussmarkt die arrangierten Geld- und Briefkurse eigenhändig festsetzt, gehören vor allem:

•    der rechnerische Wert;

•    die Geld-Briefspanne (Spread): die Spanne bei Geld- und Briefkursen im Anschlussmarkt setzt der Market Maker dependent von Angebot und Anfrage für die Anteilscheine und unter Ertragsgesichtspunkten fest;

•    eine im Emissionspreis ggf. enthaltene Gewinnspanne;

•    ein originär erhöhter Aufgeld;

•    Preise/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Umsetzungs- oder vergleichbare Gebühren nach Richtlinie der Produktbedingungen, welche bei Fälligkeit der Anteilscheine vom Ausschüttungsbetrag abzurechnen sind;

•    Erträge: gezahlte oder antizipierte Gewinnanteile oder übrige Erträge des Basiswertes oder dessen Einzelteile, sofern diese nach der Detaillierte Ausarbeitung des Zertifikats wirtschaftlich dem Ausgeber zustehen.

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