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Eigentumsaustausch und Inhaberaktie

Inhaberaktien

Inhaberaktien lauten keinesfalls auf den Namen, statt dessen auf den entsprechenden Inhaber.

Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formsachen ausführbar.

Namensaktien

Namensaktien werden grundlegend auf den Namen des Aktionärs in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen.

Hierbei werden Name, Geburtsdatum, Adresse und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Gegenüber der Firma gelten allein die eingetragenen Personen als Aktionäre.

Allein diese können mithin in der Regel Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktienbesitzer kann von der Firma Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Informationen begehren. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktieninhaber vornehmlich direkt von der Institution.

Ein Aktieninhaber ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienregister einpflegen zu lassen. Er gilt hinterher aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Teilhaber, welches zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Organisation noch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält. Dabei verliert er ferner sein Stimmrecht.

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist von der Einschreibung im Aktienregister keinesfalls abhängig. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Aktienbesitzer zum Fristende (benannt: Ex-Tag) verfügt.

Das Aktienregister wird elektronisch geführt und nützt in Relation mit einem elektronischen Umsetzungssystem ebenso der Abwicklung von Transaktionen, demzufolge Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der Bundesrepublik stets dann in Form von Namensaktien emittiert werden, falls der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; sonstige Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) können von der Gesellschaft beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien bezeichnet man Aktien, deren Transfer auf einen neuen Aktieninhaber des Weiteren an die Befürwortung der Gesellschaft gebunden ist.

Für die herausgebende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien von daher von Vorteil, als sie die Gesamtschau über den Aktienbesitzerskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber nicht mehrheitlich vor.

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