Börsennotierungen von Wertpapieren

Wandelbarkeit

Die Börsennotierungen von Wertpapieren weisen im Zeitablauf Schwankungen auf. Das Maß solcher Schwankungen innert einer

bestimmten Zeitdauer wird als Unbeständigkeit bezeichnet. Die Rechnung der Volatilität erfolgt vermittels historischer Daten nach charakteristischen statistischen Verfahren.

Je höher die Unbeständigkeit eines Wertpapiers ist, desto prägnanter schlägt die Börsennotierung nach oben und unten aus.

Die Vermögensanlage in Papieren mit einer hohen Unbeständigkeit ist demnach gewagter, aufgrund dessen, dass sie ein höheres Verminderungspotenzial mit sich bringt.

Liquiditätsfährnis

Die Liquidität einer Kapitalanlage beschreibt die Opportunität für den Geldgeber, seine Vermögenswerte unentwegt zu marktgerechten Preisen zu verkaufen.

Dieses ist normalerweise dann der Fall, sowie ein Anleger seine Papiere verkaufen kann, ohne dass bereits ein durchschnittlich großer Verkaufsauftrag zu merklichen Quotationsschwankungen führt und lediglich auf prägnant niedrigerem Börsennotierungsniveau abgewickelt werden mag.

Generell sind Breite und Tiefe eines Marktes gravierend für rapide und einfache Papiertransaktionen: Ein Markt verfügt über Tiefe, sowie etliche offene Salesaufträge zu Preisen unmittelbar über dem herrschenden Preis im Markt vorliegend sind und andersherum eine Vielzahl offene Kaufaufträge zu Preisen direkt unter dem aktuellen Quotationsniveau.

Als weit mag ein Markt benannt werden, für den Fall, dass diese Aufträge nicht nur zuhauf sind, statt dessen sich darüber hinaus auf hohe Handelsquantität beziehen.

Angebots- und nachfrageabhängige Zahlungsunfähigkeit

Für Widrigkeiten beim Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren können enge und illiquide Märkte ursächlich sein. In vielen Fällen geschehen tagelang Notationen an der Aktienbörse, ohne dass Umsätze stattfinden.

Für solche Wertpapiere besteht zu einer bestimmten Quotation allein Angebot (Briefquotation) oder lediglich Nachfrage (Geldquotation). Unter solchen Umständen ist die Erfüllung eines Erwerbs- oder eines Verkaufsauftrages nicht auf der Stelle, allein in Teilen (Teilexecution) oder allein zu ungünstigen Bedingungen ausführbar. Weiterführend können hieraus höhere Vollzugskosten auftreten.