Umtauschanleihen und festgelegter Kurs

Umtauschanleihen

Umtauschanleihen (zudem exchangeable bonds bezeichnet) sind Anleihen, die dem Eigner das Recht konzedieren,

die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen. Der Finanzier erhält insofern nicht Aktien der Unternehmung, die die Schuldverschreibung emittiert hat, stattdessen Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Anleihe mit Bezugsrecht"

Tradierte Optionsanleihen wirken verwandt wie Wandelanleihen: Auch sie integrieren ein Recht, gewöhnlich zum Bezug von Aktien, aber nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Schuldverschreibung.

Optionsanleihen sind verzinsliche Wertpapiere, die dem Finanzier das Recht zur Aneignung von Aktien oder ebenfalls anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Vermögenswerten in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein zusichern.

Der Optionsschein kann eigenständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu vorab festgesetzten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann ebenfalls ein Barausgleich beabsichtigt sein. Die Optionsanleihe per se wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zuge einer Optionsanleihe kann es mithin bis zu drei verschiedenartige Quotationen geben: nämlich jeweils einen Börsenkurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Schuldverschreibung ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls nur auf Aktien, sondern ebenso auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Wahlmöglichkeit auf Obligationen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsanleihe oder einer Devisen-Optionsanleihe.

Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine definitive sonstige Obligation zu einem festgelegten Börsenkurs zu erkaufen (Call) bzw. zu liquidieren (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsschuldverschreibungen legitimieren zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines auserkorenen Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Kurs.