Anleihe in Aktien und Untauschanleihen

Umtauschanleihen

Umtauschanleihen (weiters exchangeable bonds genannt) sind Obligationen, welche dem Inhaber das Recht einräumen, die Anleihe

in Aktien einer anderen Organisation umzutauschen. Der Anleger erhält insofern nicht Aktien der Gesellschaft, die die Anleihe emittiert hat, statt dessen Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Obligation mit Bezugsrecht"

Althergebrachte Optionsanleihen handeln analog wie Wandelanleihen: Auch sie beherbergen ein Recht, normalerweise zum Bezug von Aktien, aber nicht alternativ, statt dessen zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Papiere, die dem Investor das Recht zur Aneignung von Aktien oder ansonsten anderen vertretbaren (verhandelbaren) Anlagegegenständen in einem von der Anleihe abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann selbstständig gehandelt werden.

Die Aktien lassen sich gegen Ausgabe des Optionsscheins zu zuvor vereinbarten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann weiters ein Barausgleich intendiert sein. Die Optionsanleihe selbst wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Rückzahlung bestehen.

Im Zusammenhang einer Optionsanleihe mag es aus diesem Grund bis zu drei verschiedenartige Börsennotierungen geben: mithin jeweilig einen Börsenkurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein allein.

Das Optionsrecht kann sich keinesfalls nur auf Aktien, statt dessen zudem auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Option auf Obligationen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsschuldverschreibung.

Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine explizite alternative Obligation zu einem festgelegten Börsenkurs zu erkaufen (Call) bzw. zu veräußern (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsschuldverschreibungen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Absatz (Put) eines bestimmten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Wechselkurs.