Eintragung im Aktienbuch und Inhaberaktien

Inhaberaktien

Eigneraktien lauten nicht auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Besitzer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formsachen machbar.

Namensaktien

Namensaktien werden in der Regel auf den Namen des Aktieninhabers in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen. Unterdies werden Name, Geburtsdatum, Anschrift und Zahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Unternehmung der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist.

Gegenüber der Institution gelten lediglich die eingetragenen Personen als Aktionäre. Allein diese mögen also vornehmlich Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktienbesitzer kann von der Firma Auskunft über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Angaben verlangen. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Anteilseigner grundsätzlich direkt von der Organisation.

Ein Teilhaber ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch verbuchen zu lassen. Er gilt als nächstes aber gegenüber der Organisation nicht als Teilhaber, welches zur Folge hat, dass er weder Daten von der Gesellschaft noch eine Nachricht zur Hauptversammlung erhält. Hierbei verliert er des Weiteren sein Stimmrecht.

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist von der Eintragung im Aktienbuch keineswegs dependent. Dieser richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Shareholder zum Fristende (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienregister wird elektronisch geführt und dient in Relation mit einem elektronischen Abwicklungssystem gleichfalls der Umsetzung von Transaktionen, somit Käufen und Verkäufen.

Aktien müssen in der Bundesrepublik stets dann in Beschaffenheit von Namensaktien begeben werden, sowie der Nennbetrag nicht voll eingezahlt ist. Die Minimaleinzahlungsquote liegt bei 25 %; sonstige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) mögen von der Gesellschaft beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien tituliert man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Aktieninhaber des Weiteren an die Zustimmung der Institution gebunden ist. Für die ausstellende Organisation sind vinkulierte Namensaktien insoweit von Vorteil, als sie die Übersicht über den Aktieninhaberskreis behält. In der BRD kommen vinkulierte Namensaktien dagegen keinesfalls häufig vor.