Pflichtwandelbond

Sonderarten von Obligationen
Im Folgenden beleuchten wir unterschiedliche Obligationsarten, die besondere Rechte oder spezielle Nebenabreden inkludieren, aber ebenfalls an eine übrige Bezugsgröße gepaart sein können.


Wandelschuldverschreibungen: „Aktien auf Abruf"
Die Wandelobligation ist ein verzinsliches Papier, welches üblicherweise von Aktiengesellschaften ausgegeben wird.

Wandelschuldverschreibungen (gleichfalls Wandelanleihe, Wandelobligation oder convertible bond genannt) sind Obligationen, die im Allgemeinen von Aktiengesellschaften ausgegeben werden. Dem Inhaber einer Wandelobligation wird das Recht zugestanden, diese im Verlauf einer Wandlungsdauer und in einem erklärten Wandlungsquotient in Aktien des Emittenten der Wandelschuldverschreibung zu wechseln.

Bei Wandelanleihen müssen Sie generell eine Aufbewahrungsspanne beachten, in der ein Umtausch der Obligationen in Aktien keineswegs möglich ist. In den Obligationsbedingungen finden Sie ggf. einen festen Zahlungsbetrag bestimmt, den Sie bei einer Wandlung in Aktien zu entrichten haben; gleichwohl ist ferner die Deklaration eines flexibelen, von bestimmten Bezugsgrößen (etwa Dividendenzahlung) verbundenen Wandlungspreises in den Bondbedingungen nicht ausgeschlossen. Konsistent dezidiert sind darüber hinaus der letztmögliche Wandlungstag und der Wandlungsanteil.

Sofern Sie von Ihrem Wandlungsrecht keine Verwendung vornehmen, behalten Ihre Obligationen generell das Profil festverzinslicher Wertpapiere, welche am Schluss der Frist zum Nominalwert zurückgezahlt werden. Die Emissionsbedingungen können aber obendrein eine Pflichtumwandlung am Ende der Laufzeit vorsehen (Pflichtwandelbond).

Bei gestiegenen Kursen des Wandlungsobjektes, also z. B. der Aktie, bieten Wandelbonds die Chance, anhand der Wandlung einen höheren Wertanstieg zu erwirken, als dies bei „normalen" Schuldverschreibungen der Fall wäre. Diesem Pluspunkt des Wandlungsrechts steht immerhin eine Verzinsung der Wandelanleihe vis-à-vis, die unter dem Marktzinslevel liegt.